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PKV durch Gesundheitsreform gestärkt - zu Lasten der gesetzlich Versicherten

27.09.2010,

Gesundheitsminister Philipp Rössler hat die Private Krankenversicherung zu Lasten der GKV gestärkt. Während der FDP-Politiker den Beitragssatz zur GKV von 14,9 auf 15,5 Prozent in 2011 erhöhte und die Begrenzung bei Zusatzbeiträgen aufhob, wird es ab 2011 leichzeitig einen erleichterten Wechsel in die private Krankenversicherung geben.

Mit der Abschaffung der sogenannten PKV Drei-Jahres-Frist verkürzt sich die Wartezeit für einen Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung bei Angestellten und Arbeitnehmern mit einem Bruttoeinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze.

Ab 2011 muss dieser Verdienst nur noch für den Zeitraum eines Kalenderjahres statt wie bisher für drei aufeinander folgende Jahre nachgewiesen werden, um eine Private Krankenversicherung abschließen zu können. Da auch die Versicherungspflichtgrenze, auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze bekannt, zum Januar 2011 leicht von 49.950 auf 49.500 Euro sinkt, werden im kommenden Jahr hundert tausende Angestellte und Arbeitnehmer berechtigt sein, einen Wechsel in die Private Krankenversicherung durch zu führen.

Das schwächt die gesetzlichen Krankenkassen weiter und dürfte zu vermehrten Zusatzbeiträgen führen. Kritiker warfen Rösler “knallharte Klientelpolitik” vor, die die Gesellschaft weiter in Arm und Reich spaltet und die Zweiklassenmedizin fördert.




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