|
|
|
|
|
|
|
|
|
Osteopathie-Behandlungen in GKV und PKV10.05.2010, Osteopathie ist eine alternative Heilmethode, bei der sowohl zur Diagnostik als auch für die Therapie die Hände des Arztes oder Heilers eingesetzt werdent. Mit dieser Behandlungsmethode können sowohl Störungen des Bewegungsapparates als auch innere Krankheiten kuriert werden. Der Behandlungserfolg beruht in der Osteopathie in erster Linie darauf, dass die Selbstheilungkräfte des Körpers dabei angeregt werden. Die positive Wirkung der Osteopathie auf das Krankheitsbild wird bei Krankheiten des Bewegungsapparates auch von zahlreichen Vertretern der traditionellen Schulmedizin anerkannt, während sie für innere Krankheiten bezweifelt wird. Gesetzlich krankenversicherte Patienten müssen die Behandlungskosten für die Osteopathie grundsätzlich selber zahlen, sofern sie keine Zusatzversicherung für naturmedizinische Behandlungen abgeschlossen haben. Einzig die HVB-BKK übernimmt in Einzelfällen die Kosten für Osteopathie.
PKV-Versicherte erhalten die Kosten für eine osteopathische Behandlung erstattet, wenn der von ihnen gewählte Tarif die Erstattung naturmedizinischer Behandlungsweisen vorsieht. Der Einschluss der Osteopathie in den Katalog der erstattungsfähigen Therapieformen kann aber auch bei privaten Krankenkassen auf bestimmte Krankheiten beschränkt werden. So beschreiben einige private Krankenkassen in ihrem Leistungskatalog die Osteopathie als ausschließlich bei Krankheiten und Verletzungen des Bewegungsapparates als erstattungsfähig. Quelle: pkv-private-krankenversicherung.net
Weitere News zum ThemaWeiter Bericht zum Thema
|
|
| Partner |
Privat versichert wird Ihnen präsentiert von:
|
|
|
|
|
|