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Kinder in der PKV mitversichern ?24.01.2010, Kinder können (wenn die Voraussetzungen der Nachversicherung erfüllt sind) in der privaten Krankenversicherung der Eltern mitversichert werden. Für die Anmeldung des Kindes gilt die (Ausschluss-)frist von 2 Monaten. Wird die Anmeldung nicht vollzogen, so bleibt nur die Aufnahme mit einer Risikoprüfung und der Möglichkeit der Ablehnung. Dennoch kann es sinnvoll sein, das Kind nicht bei der PKV der Eltern zu versichern. Die Tarife können ungeeignet sein, denn für die Versicherung der Kinder gelten zum Teil andere Kriterien. Hier sind Fragen wie Rooming-In Leistungen, gezielte Behandlung in speziellen Kliniken (auch im Ausland) und Leistungen bei Kieferorthopädie zu bedenken, ebenso kann eine sehr geringe oder keine Selbstbeteiligung ratsam sein. Mit den vorliegenden Befunden der so genannten U-Untersuchungen U1 und U2 ist eine Prüfung der Versicherungsfähigkeit auch bei anderen Gesellschaften und Tarifen möglich. So kann es sinnvoll sein etwas über den Tellerrand der eigenen PKV zu schauen und andere Möglichkeiten zu prüfen. Auch ist die Frage zu prüfen ob das Kind Anspruch auf die kostenfreie Famlienversicherung hat, falls ein Elternteil in der gesetzlichen Kasse versichert ist. Die Regelungen dazu findet man in §10 SGB V. Autor: Sven Hennig
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