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Höchstsatz für den PKV-Basistarif leicht abgesenkt

24.01.2011,

Im Zuge der Absenkung der Beitragsbemessungsgrenze durch die Gesundheitsreform ist auch der Höchstbeitrag des PKV-Basistarifs leicht gesunken.

Der Maximalbetrag für den Basistarif beträgt nun 574,40 Euro im Monat ( im Vergleich: 581,25 € für 2010 ).

Der Basistarif ist ein branchenweit einheitlicher Tarif, der sich an den Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen orientiert. Eine Aufnahme in einen Basistarif darf von den PKV-Anbietern nicht abgelehnt werden.

Der Basistarif wurde eingeführt, um Menschen, die ihren privaten Versicherungsschutz verloren haben und die nicht in die GKV zurückkehren können, einen Krankenversicherungsschutz zu ermöglichen.





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