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Gesetzliche Regulierungen: Beschränkung der PKV-Vermittlungsprovision11.11.2011, Die Profitgier einiger unseriöser Versicherungsvermittler für private Krankenversicherungen wurde in der Vergangenheit viel kritisiert. Diesem Problem soll nun durch Maßnahmen der Politik Einhalt geboten werden. Dabei soll die Provision für den Abschluss der privaten Krankenversicherung (PKV) beschränkt und die Stornohaftung verlängert werden. So soll zukünftig verhindert werden, dass Versicherte aufgrund falscher Beratung vorzeitig in die PKV wechseln ohne sich über die Konsequenzen bewusst zu sein. Vermittler erhalten zum Teil bis zu achtzehn Monatsbeiträge Provision von den Assekuranzen. Eine stolze Summe, die sich nach der Meinung von vielen Versicherungsexperten auch in den Beitragserhöhungen der PKV niederschlägt. Doch dies soll nun ab dem 1. April des kommenden Jahres vorbei sein: Für die Unterzeichnung eines neuen Kontraktes dürfen die Vermittlern dann maximal neun Monatsbeiträge als Provision erhalten. Eine gesetzliche Regulierung, die in enger Abstimmung zwischen Politik und Wirtschaft erfolgt und den Markt für die Vermittlung von privaten Krankenversicherungen sauber machen soll. Neben der Begrenzung der Vermittlerprovision hat der Bundestag sich auch zu einer Verlängerung der Stornohaftung von zwei auf fünf Jahre entschieden. Damit soll der Reiz der Vermittler, am laufenden Band Provisionen zu erhalten, vermindert werden. Künftig müssen die Vermittler, laut der ab April gültigen Regelung, circa drei Fünftel der Provision zurückzahlen, wenn der Versicherte seinen Vertrag innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahre nach Abschluss wieder kündigt. Mit diesen Maßnahmen sollen die Vermittler wieder daran erinnert werden, dass nicht der eigene Profit im Vordergrund stehen sollte, sondern die ausführliche und kompetente Beratung der Kunden.
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