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Deutsche Krankenversicherung erweitert Bonitätsprüfung11.08.2011, Die privaten Krankenkassen leiden zunehmend unter einer steigenden Zahl von Versicherten, die ihren Beitrag nicht ordnungsgemäß entrichten. Aktuell sind es 90.000 Beitragspreller. Private Krankenkassen versuchen nun diesem mit einer Verschärfung der Aufnahmebedingungen entgegen zu treten. Auch die Deutsche Krankenversicherung überarbeitet nun, nach der Krankenkasse HanseMerkur, ihre allgemeinen Versicherungsbedingungen. Die angepasste Bonitätsprüfung für die private Krankenversicherung gilt seit dem 01. Juli. Da die Ausfallquote bei Beamten oder Arbeitnehmern jedoch deutlich geringer ist, gelten die neuen Bedingungen nur für Selbstständige und Freiberufler. Antragsteller müssen seit Anfang Juli nach den neuen Bedingungen ein sogenanntes Scoring durchlaufen. Erhält ein Antragsteller im aravto infoscore einen negativen Score, wird er automatisch abgelehnt und kann sich nicht bei der DKV krankenversichern lassen. Das Scoring wird zwar auch automatisch für Arbeitnehmer und Beamte durchgeführt, hier führt ein negativer Wert jedoch nicht zwangsläufig zur Ablehnung. Ein Antragsteller wird nur dann abgelehnt, wenn noch weitere negative Punkte aus anderen Bereichen hinzukommen. Negativer Wert kann durch Steuerbescheid aufgewertet werdenDurch Vorlage eines aktuellen Steuerbescheides oder einer testierten, betriebswirtschaftlichen Auswertung kann der Antragssteller seinen negativen Scoring Wert ausbessern. Durch die überarbeiteten Bonitätsprüfungen sollen zukünftig Nichtzahler aus der privaten Krankenversicherung ferngehalten werden. Denn die Kosten für Versicherte, die ihre Beiträge nicht ordnungsgemäß zahlen, müssen auch weiterhin übernommen werden, da ihnen nicht mehr einfach gekündigt werden kann.
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