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Übernahme der PKV-Beiträge bei Hartz IV bleibt Streitthema

28.03.2011, Erst vor kurzem hatte das Bundessozialgericht entschieden, dass die Jobcenter die kompletten Beiträge für die ca. 6000 privat versicherten Hartz-IV-Bezieher übernehmen müssen.

In der Realität kommt zeigen sich nun Wochen nach dem Urteilsspruch Probleme mit den Überprüfungsanträgen. Die Jobcenter weisen rückwirkende Anträge zurück, berichten Betroffene.

Vorrang haben derzeit Anträge vor, die sich auf den Zeitraum nach dem 18. Januar 2011 beziehen. Die Bundesagentur für Arbeit habe angewiesen, Überprüfungsanträge für die Zeit davor zurückzuweisen.

Die Übernahme der Beiträge von Hartz-IV-Beziehern in der PKV bleibt weiterhin ein Streitthema.


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