Im Jahr 2009 gingen 5015 Streitfälle beim PKV-Ombudsmann Dr. Müller ein. Das entspricht einer Steigerung um 15 Prozent. Bezogen auf die insgesamt rund 30 Millionen PKV-Verträge in der Voll- und Zusatzversicherung ist die Beschwerdequote insgesamt allerdings sehr niedrig.
Bei den Streitfällen ging es hauptsächlich umi Leistungen. So weigerte sich beispielsweise ein privater Krankenversicherer die Kosten für die Unterbringung eines Säuglings zu erstatten, der seine stationär Behandlungsbedürftige Mutter begleitete, weil diese noch stillte. Die Begründung ist die fehlende medizinische Notwendigkeit. Die Versicherung des Vaters urteilte ebenso, da das Kind nicht behandlungsbedürftig war. Dr. Helmut Müller, der PKV-Ombudsmann: “Die Argumentation beider Versicherer war im Kern zutreffend, führte jedoch zu einem unbefriedigenden Ergebnis” und urteilte, dass sich beide Versicherungsunternehmen die Kosten für die Unterbringung des Säuglings teilen sollten.