Vielen Menschen ist nicht bekannt, dass auch PKV-Versicherte Arbeitnehmer Anspruch auf einen Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung haben. Dieser Arbeitgeberanteil zu einer PKV steht jedem Angestellten zu, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die private Krankenversicherung muss z.B. leistungen aufweisen, die vergleichbar mit denen der GKV sind. So muß beispielsweise die Zahnbehandlung und die ambulante Versorgung abgedeckt sein.
Der Arbeitgeberanteil in der PKV beträgt dann maximal die Hälfte des Höchstbeitrages in der GKV. Wenn die Beiträge zur PKV höher sind, muss der Versicherte diesen Anteil selber tragen. Damit ergibt sich für einen Angestellten eine sehr günstige Situation, denn er kann durch den Arbeitgeberanteil in die PKV eintreten und trotzdem relativ niedrige Beiträge zahlen.
Selbstständige müssen dagegen den gesamten Beitrag allein aufbringen. Ausnahmen gelten für Publizisten und Künstler, für die eine Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse besteht.