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Abschaffung der Drei-Jahres-Wechselfrist in der PKV geplant30.01.2010, Wer als Arbeitnehmer privat versichert sein will, muss neben der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 49.950 Euro auch die Drei-Jahres-Wechselfrist beachten, die seit dem Jahr 2007 gilt. Ein Wechsel ist nach dieser Regelung nur möglich, wenn die vom Gesetzgeber festgelegte Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinander folgenden Jahren überschritten wurde. Auch Berufseinsteiger, die überdurchschnittliche Einkommen erzielen, können erst nach Ablauf von drei Jahren eine private Krankenversicherung mit deren Vorteilen und zum Teil auch geringeren Beiträgen abschließen.
Die Schwarz-Gelbe Bundesregierung hat jedoch festgelegt, dass die Drei-Jahres-Wechselfrist für die private Krankenversicherung wieder abgeschafft werden soll, um den privaten Versicherungssektor wieder zu stärken. FürAngestellte wird es in Zukunft bald wieder möglich sein, schon mit dem einmaligen Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze von der Versicherungspflicht in Deutschland befreiet zu werden und eine private Krankenversicherung abschließen.
Quelle: pkv-private-krankenversicherung.net
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