Startseite
Gesundheit
Arzt und Patient
Medikamente und Co
Gesetzlich versichert
Privat versichert
Service
Webmastertools
Feedback
Impressum
Sitemap
Suche

Vorgestellt
News:    
AktuellGesundheitArzt + PatientMedikamenteGKVPKVLeserfragen

Abschaffung der Drei-Jahres-Wechselfrist in der PKV geplant

30.01.2010,

Wer als Arbeitnehmer privat versichert sein will, muss neben der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 49.950 Euro auch die Drei-Jahres-Wechselfrist beachten, die seit dem Jahr 2007 gilt.

Ein Wechsel ist nach dieser Regelung nur möglich, wenn die vom Gesetzgeber festgelegte Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinander folgenden Jahren überschritten wurde. Auch Berufseinsteiger, die überdurchschnittliche Einkommen erzielen, können erst nach Ablauf von drei Jahren eine private Krankenversicherung mit deren Vorteilen und zum Teil auch geringeren Beiträgen abschließen.

Die Schwarz-Gelbe Bundesregierung hat jedoch festgelegt, dass die Drei-Jahres-Wechselfrist für die private Krankenversicherung wieder abgeschafft werden soll, um den privaten Versicherungssektor wieder zu stärken. FürAngestellte wird es in Zukunft bald wieder möglich sein, schon mit dem einmaligen Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze von der Versicherungspflicht in Deutschland befreiet zu werden und eine private Krankenversicherung abschließen.

Quelle:  pkv-private-krankenversicherung.net




Weitere News zum Thema

 

Partner

Privat versichert wird Ihnen präsentiert von:
PKV Wahl
Für nähere Informationen hier klicken!
 
Krankenkassenrechner
Vergleichen Sie alle geöffneten gesetzlichen Krankenkassen in ihrem Bundesland inkl. Wahltarife und Beitragsrückzahlungen
Kasse der Woche
Anzeigen
News - Startseite Privat versichert News  18:40    09.02.2012