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Verzicht auf Zusatzbeitrag: BVA kritisiert Vorgehen der DAK27.10.2011, Kurz nach der Bekanntgabe der Fusion zwischen der Deutschen Angestellten Krankenkasse (DAK) und der BKK Gesundheit, gab die DAK bekannt, dass sie im April 2012 den monatlichen Zusatzbeitrag von 8 Euro nun abschaffen könnte. Doch wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung nun unter Berufung auf einen Brief des Bundesversicherungsamtes (BVA) an DAK-Vorstandsvorsitzenden Herbert Rebscher berichtete, kann die DAK diesem Versprechen womöglich doch nicht nachkommen. Der BVA-Präsident, Maximilian Gaßner, hält dem Brief zufolge die in die Öffentlichkeit getragene Positionierung angesichts der Rahmenbedingungen der zum Januar geplanten Fusion zur DAK Gesundheit für sehr problematisch. Die angekündigte Abschaffung des Zusatzbeitrags sei bereits bei der Präsentation des Finanzkonzeptes im BVA als kritischer Punkt diskutiert worden. Es bleibe daher offen, ob eine Genehmigung überhaupt erfolgen kann. Denn die gesetzliche vorgeschriebenen Verfahren, zu denen auch eine Anhörung des GKV-Spitzenverbandes gehört, müssen erst abgeschlossen werden, bevor das BVA eine Zusicherung zur Abschaffung geben kann. Ohne diese Genehmigung kann die DAK den Zusatzbeitrag nicht abschaffen. Gute Finanz-Prognosen: DAK beharrt auf Abschaffung Unterdessen bestätigt die DAK die Abschaffung des Zusatzbeitrages erneut. Wie Herbert Rebscher gegenüber der Deutschen Apotheker Zeitung sagte, handelt es sich hierbei um eine rein unternehmerische Entscheidung. Da bis zum Ende dieses Jahres ein Überschuss von 330 Millionen Euro erwartet wird, sei diese auf einer soliden Grundlage erfolgt. Man würden niemals ankündigen den Zusatzbeitrag abzuschaffen, wenn man sich nicht sicher wäre, dass der Haushalt der DAK-Gesundheit diesen Verzicht auf zusätzliche Einnahmen auch zulässt. Gegenüber der Reaktion des BVA zeigt die DAK Unverständnis: „Keine Kasse, die sich heute über ihre Finanzsituation und zum Zusatzbeitrag äußert, hat heute bereits einen genehmigten Haushalt für das Jahr 2012 vorliegen“, so Rebscher. Im Monat Dezember soll dem BVA jedoch der Haushalt der neuen DAK-Gesundheit vorgelegt und ausführlich erläutert werden. Erst wenn der neu konstituierten Verwaltungsrat den Haushaltsplan im Januar 2012 beschließt, kann das BVA über eine Genehmigung entscheiden. Sollte sich das BVA gegen die Genehmigung zur Abschaffung entscheiden, wäre dies nicht nur für die Versicherten eine ernüchternde Nachricht, sondern auch ein gewaltiger Imageschaden für die Kasse.
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