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Zurückgehaltener Apothekenabschlag – Krankenkassen starten Auszahlung

10.02.2012,

Gute Nachrichten für Apotheker: Viele Krankenkassen haben mit der Abrechnung im Januar mit der Auszahlung der bislang zurückgehaltenen Kassenabschläge aus dem ersten Quartal 2010 begonnen – für einzelne Apotheken geht es um Beträge bis zu mehreren Tausend Euro.

Bei der Auszahlung handelt es sich um die Differenz zwischen dem Kassenabschlag in Höhe von 2,30 Euro und dem in Höhe von 1,75 Euro. Ende 2009 hatte die Schiedsstelle entschieden, dass der Kassenabschlag auf 1,75 Euro gesenkt wird. Da der GKV-Spitzenverband jedoch gegen dieses Urteil geklagt hatte, berechneten viele Krankenkassen im ersten Jahresquartal 2010 weiterhin den höheren Abschlag von 2,30 Euro.

Im Mai 2010 ordnete das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg den sofortigen Vollzug des Schiedsspruchs an und entschied somit, dass die Kassen die Differenz von 55 Cent pro Arzneimittelpackung an die Apotheken zurückzahlen müssen. Die meisten Kassen hatten diese für die ersten drei Monate bis jetzt noch nicht zurückerstattet und so stehen noch Beträge von rund 300 Millionen Euro aus.




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