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Strafe für zu langsame Pflegekassen?

26.01.2012,

Durch die Pflegereform, deren Eckpunkte bereits durch die Bundesregierung beschlossen wurden, sind gezielte Verbesserungen für Pflegebedürftige, insbesondere Demenzkranke, aber auch für pflegende Angehörige geplant. Die Finanzierung der Pflegeversicherung wird dabei auf eine nachhaltige Grundlage gestellt. Zudem sollen die Angehörigen von Pflegebedürftigen zukünftig schneller wissen, wie viel Geld für die Versorgung zur Verfügung steht. Unter Berufung auf den ihr vorliegenden Entwurf schreibt die „Rheinische Post“, das Gesetz zur Pflegereform sehe Strafzahlungen für Krankenkassen vor, die Anträge zu langsam bearbeiten.

Entscheidet eine Krankenkassen nicht innerhalb von fünf Wochen über einen Antrag, „hat die Pflegekasse nach Ablauf der Frist für jeden Tag Verzögerung zehn Euro an den Antragsteller zu zahlen“, zitiert die Zeitung aus dem Entwurf. Die mögliche Strafzahlung pro Monat einer Klasse läge damit über dem Pflegegeld Stufe I, das bei 235 Euro liegt.




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