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Krankenkassen dürfen weltweiten Auslandsschutz nicht mehr anbieten

09.02.2012,

Nach Auffassung des Gesundheitsministeriums dürfen gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) eine weltweite Auslandskrankenversicherung nicht mehr als eigene Leistung anbieten. Wie das Bundesversicherungsamt bestätigte, gebe es im Rahmen des definierten Leistungskatalogs keine gesetzliche Grundlage für das kostenlose Angebot einzelner Kassen. Den Krankenkassen sei es nur erlaubt, private Zusatzversicherungen zu vermitteln. Aus diesem Grund dürfen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten nur noch bis Jahresende eine kostenlose, weltweiten Auslandskrankenversicherung anbieten. Danach müssen die Krankenkassen dieses Angebot streichen – die Zahl der Krankenkassen, die Angebotsänderungen vornehmen müssen, sind bislang nicht erfasst.

Entsprechend des Urteils müssen sich die gesetzlichen Krankenversicherungen zukünftig beim Auslandskrankenschutz wieder auf den standardmäßigen Rahmen beschränken: Der normale Auslandskrankenschutz der gesetzlichen Kassen gilt nur für EU-Länder und Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Da es auch dort passieren kann, dass Patienten für medizinische Behandlungen zusätzlich zahlen müssen, ist eine private Zusatzpolice in vielen Fällen ratsam. Aus diesem Grund wird es wohl vor allem die privaten Krankenversicherer freuen, dass das Angebote der GKV nun dahingehend eingeschränkt wurde.




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