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GKV beschließt neue Richtlinien für Eltern/Kind-Kuren09.02.2012, Bislang hatten es Eltern beim Beantragen von Eltern-/Kind-Kuren nicht leicht: Die Stimmen, die die Tatsache beklagten, dass Anträge oftmals vorschnell abgelehnt werden, wurden immer lauter. Nun hat der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine neue Fassung der Begutachtungsrichtlinie Vorsorge und Rehabilitation verabschiedet. Die neuen Richtlinien basieren auf intensiven Beratungen mit dem Bundesverband Deutscher Privatkliniken, dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen sowie dem Müttergenesungswerk. Zudem seien, wie der GKV-Verband mitteilte, auch aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse des Forschungsverbundes Familiengesundheit miteinbezogen worden. Die Neuerungen sollen die Begutachtungsgrundlagen verbessern, eine einheitliche Rechtsauslegung der Kassen sicherstellen, sowie die sozialmedizinischen Empfehlungen und Leistungsentscheidungen transparenter machen. Des Weiteren enthält sie einheitliche Empfehlungen zur Umsetzung, die den Ablauf der Begutachtung schildern. Zudem sollen klärende Informationen den Mitarbeitern der Krankenkassen bei der Genehmigung von Eltern-/Kind-Maßnahmen zukünftig helfen, besondere Belastungssituationen besser einschätzen zu können. So wurden bei den einheitlichen Richtlinien auch emotionale Erschöpfungszustände oder Eheprobleme mit berücksichtigt. Nach Aussage des Gesundheitsministers Daniel Bahr (FDP) sind die „Überarbeitungen eine „spürbare Verbesserung der Bewilligungspraxis der Krankenkassen im Sinne der betroffenen Mütter und Väter“. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) fügte hinzu, dass „Erkrankte und von Krankheiten bedrohte Eltern zukünftig mehr Hoffnungen haben können, dass eine bedarfsgerechte Antragsbearbeitung umgesetzt wird“.
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