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BVA soll GKV-Chefs zukünftig entlassen dürfen

21.09.2011,

Einem Änderungsantrag der Regierungskoalition zum Versorgungsstrukturgesetz zufolge könnte das Bundesversicherungsamt schon bald Vorständen von Krankenkassen eigenmächtig und fristlos kündigen. Verstößt ein Vorstandsmitglied dann gegen seine Amtspflicht und der Verwaltungsrat veranlasst keine Kündigung, könnte das BVA zukünftig eingreifen und den Kassenchef seines Amtes entheben.

Hintergrund war die Diskussion um die chaotische Situation rund um die insolvente City BKK. Die Regierung hatte in diesem Zusammenhang angekündigt härter gegen die Kassen und deren Vorstände vorzugehen. Der BVA-Präsident forderte damals, dass auch die Behörden selbst Sanktionen verhängen darf. Bislang gingen jedoch die Möglichkeit der BVA im Hinblick auf eine Sanktion nicht über einen Verpflichtungsbescheid hinaus. Gegen solche Bescheide kann die Krankenkasse jedoch Widerspruch einlegen. Somit ist die direkte Entlassung nur durch den jeweiligen Verwaltungsrat möglich.

Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes sollte diese Regelung auch bestehen bleiben. Deshalb stimmt der Verband, nach Angaben eines Sprechers, auch momentan über eine gemeinsame Stellungsnahme ab. Zur Diskussion steht, ob die Regel kein zu tiefer Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Krankenkassen ist. 




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