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Beitragsbemessungsgrenzen: GKV wird 2012 wieder teurer27.10.2011, Im Gegensatz zum Vorjahr werden die meisten Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2012 angehoben. Grund: Für die Festsetzung der Rechengrößen ist die Entwicklung der Löhne und Gehälter im Jahr 2010 entscheidend. Da gegenüber 2009 die Lohnzuwachsrate in den alten Bundesländern um 2,09 Prozent und in den neuen Bundesländern um 1,97 Prozent angestiegen ist, können in nahezu allen Bundesländern die Werte verändert werden. Nur in den neuen Bundesländern (Rechtskreis Ost) bleiben einige Werte unverändert. Anfang dieses Monats hat das Bundeskabinett der Vorlage für die Rechengrößenverordnung zugestimmt. Geplant ist im Zuge dessen die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung von derzeit 3.712,50 Euro auf 3.825,00 Euro monatlich. Die BBG erreicht, nachdem der Wert zuvor erstmalig gesunken war, damit wieder die Höhe der Vorjahre. Bleiben die SV-Beitragssätze im Jahr 2012 bestehen, steigt der maximale Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung demnach in diesem Jahr – bei einem Anteil von 8,2 Prozent - auf 313,65 Euro an. Doch aufgrund der Anhebung der BBG müssen auch die Arbeitgeber bei einem unveränderten Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent am GKV-Beitrag höhere Beitragszuschüsse als im Jahr 2011 zahlen. Der maximale Beitragszuschuss wird sich 2012 auf 279,23 Euro belaufen. Im nächsten Jahr wird die GKV somit unterm Strich wieder teurer.
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