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Behandlungsdaten zukünftig über das Internet abrufbar?17.11.2011, Wie die Rheinische Post unter Berufung auf den CSU-Gesundheitsexperten Johannes Singhammer berichtete, haben sich Union und FDP darauf verständigt, dass gesetzlich Krankenversicherte ihre Behandlungsdaten und -kosten zukünftig über die Internetseite ihrer Krankenkasse abrufen können. Diese Neuregelung soll Bestandteil des Versorgungsstrukturgesetzes der gesetzlichen Krankenversicherung werden, das Anfang nächsten Jahres in Kraft tritt. Bereits jetzt haben gesetzlich Versicherte das Recht eine Aufstellung über die Behandlungen und Kosten zu erhalten, die Ärzte für sie abgerechnet haben. Doch statt als Ausdruck soll die sogenannte Patientenquittung zukünftig nun auch online zu erhalten sein. Über einen Pin-Code, der auf der Internetseite der jeweiligen Krankenkasse des Versicherten eingegeben werden muss, sollen die Versicherten so ihre Behandlungsdaten und -kosten abrufen können. Patienten sollen auf diesem Weg einfacher kontrollieren können, ob sie die von den Kassen bezahlten Leistungen auch erhalten haben. Als Vorbild fungiert dabei ein Modell, das die AOK-Nordwest entwickelt hat. Dieses hätte nach Auskunft von Johannes Singhammer auch die Zustimmung des Datenschutzbeauftragten gefunden.
Die gesetzlichen Krankenkassen sehen die Einigung von Union und FDP eher skeptisch. So merkte etwa der Spitzenverband der Krankenkassen an, dass in den meisten Fällen zwischen Praxisbesuch und Rechnungsstellung viele Monate lägen. Wie die Verbandssprecherin Ann Marini der Ärztezeitung mitteilte, müsse daher darüber nachgedacht werden, ob daraus ein tatsächlicher Erkenntnisgewinn für die Patienten resultiert.
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