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Bahr will Kassen größeren Gestaltungsspielraum einräumen

17.06.2011,

Der erst vor kurzem eingesetzte neue Gesundheitsminister Daniel Bahr möchte den Krankenkassen in Zukunft wieder mehr Freiraum im Bezug auf ihren Leistungskatalog gewähren. Während der vorherige Minister Philipp Rösler erst zum Jahreswechsel den gesetzlichen Krankenkassen zahlreiche Zusatzangebote untersagt hatte, sollen die Kassen zukünftig wieder selbst entscheiden dürfen, welche Leistungen sie anbieten. Wie aus dem Entwurf für Daniel Bahrs Versorgungsgesetz hervorgeht, könnten die Kassen demnächst so wieder zusätzliche Leistungen beim Zahnarzt oder rezeptfreie Arzneimittel übernehmen.

Während sich die Kassen bis jetzt nur aufgrund ihrer unterschiedlichen Satzungsleistungen voneinander abgrenzen konnten und sich auch ansonsten nur wenig unterschieden, könnten die neuen Änderungen den Wettbewerb stark ankurbeln. Einzelne Krankenkassen hätten so die Möglichkeit sich durch unterschiedliche Leistungsangebote zu profilieren. Wie es im Entwurf zu Bahrs Gesetz lautet, soll den Krankenkassen „ein weiter Gestaltungsspielraum eingeräumt werden“. Durch attraktive Zusatzangebote soll die gesetzliche Krankenkasse, nach der schlechten Presse in den letzten Monaten und der finanziellen Schieflage einzelner Kassen, wieder interessanter werden. Somit wäre es den Patienten in Zukunft möglich eine größere Vielfalt von Angeboten zu nutzen, die individuell auf ihren Bedarf abgestimmt werden können. So soll verhindert werden, dass noch mehr Versicherte in die Private Krankenversicherung wechseln.

Ist diese Neuerung wirklich gut und sinnvoll?

Von einigen Krankenkassen wird jedoch bezweifelt, dass die Kassen von diesem neuen Freiraum Gebrauch machen werden. Die zusätzlichen Leistungen lassen sich nämlich entweder nur aus Überschüssen, Rücklagen oder der Erhebung von Zusatzbeiträgen finanzieren. Somit müsste der Versicherte für die zusätzlichen Leistungen möglicherweise teuer bezahlen. Auch die Private Krankenversicherung scheint von den Neuerungen weniger begeistert. Da die gesetzlichen Kassen durch ihre Steuerbefreiung und ihren Rechtsstatus ohnehin eine privilegierte Stellung genießen, sei es laut PKV-Direktor Volker Leienbach ein ordnungspolitischer Sündenfall, wenn ihnen zukünftig erlaubt sei mehr als die Pflichtleistungen anzubieten. Die Änderungen sind, so Leienbach, ein schwerwiegender Eingriff in einen funktionierenden Markt.




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