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AOK Hessen: Neuer Wahltarif Alternativmedizin

04.04.2011,

Versicherte der AOK Hessen können sich mit einer Entscheidung für den neuen Wahltarif Alternativmedizin die Kosten für alternative Behandlungsverfahren von der AOK erstatten lassen. Dazu zählen klassische Naturheilverfahren wie Akupunktur, Homöopathie oder Chiropraktik und die entsprechend verordneten Naturarzneimittel.

Der Tarif gilt für ärztliche Anbieter dieser Heilverfahren mit einer ausgewiesenen Zusatzqualifikation. Den Wahltarif gibt es in zwei Varianten, einmal mit 1200 Euro und einmal mit 2400 Euro Erstattung. Den Tarif gibt es ohne Gesundheitsprüfung und für Frauen und Männer zu jeweils gleichen Konditionen. Der Selbstbehalt liegt bei günstigen 20 Prozent.

Nimmt man ein Jahr lang keine Vertragsleistungen im Bereich Naturheilverfahren in Anspruch, steigen automatisch die Leistungsansprüche im folgenden Jahr.

Unverbindlich Informationen über die AOK Hessen anfordern

 

 




 




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