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Wahltarif-Prämienmodell der Daimler BKK vor Gericht abgelehnt05.07.2010, Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Krankenkassen keine gestaffelten Prämien, deren Höhe von der Anzahl der jährlichen Arztbesuche abhängt, an Patienten ausschütten dürfen. Einzig zulässig sei das Prämienmodell nach dem "Alles-oder-Nichts-Prinzip”, wobei eine Prämie gezahlt wird, wenn in einem Jahr keinerlei ärztliche Leistungen in Anspruch genommen wurden.
Geklagt hatte die Daimler BKK, die bei einem Wahltarif Prämien ausschütten wollte, wenn bis zu zwei Verordnungen von Arzneimitteln oder Hilfsmitteln pro Jahrin Anspruch genommen wurden.
Die dafür nötige Satzungsänderung hatte das deutsche Bundesversicherungsamt in der jüngsten Vergangenheit nicht genehmigen wollen - wogegen die Kasse geklagt hatte und nun verlor.
( Aktenzeichen Az.: B 1 A 1/09 R )
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