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Schwanitz: Wildwuchs bei Arznei-„Pick up“ eindämmen

05.04.2009, Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) tritt gegen einen Wildwuchs von Bestell- und Abholservices für Arzneimittel außerhalb von Apotheken ein. Dies sagte der Parlamentarische Staatssekretär im BMG, Rolf Schwanitz (SPD), im Interview mit dem Branchendienst APOTHEKE ADHOC. Kioske oder Tankstellen seien als so genannte Pick up-Stellen ungeeignet. Aus diesem Grund habe das BMG unlängst Vorschläge für präzisere Anforderungen an entsprechende Konzepte unterbreitet, die allerdings nicht auf die Zustimmung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände gestoßen seien. Auf Basis der gemeinsamen Geschäftsgrundlage sei man weiterhin gesprächsbereit.

Ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wie auch von Pick up-Stellen hält Schwanitz für verfassungswidrig. In der Diskussion müsse die Rechtswirklichkeit zur Kenntnis genommen werden. Bestell- und Abholservices seien keine Verkaufs- oder Abgabestellen für Arzneimittel; die Gesamtverantwortung verbleibe beim versendenden Apotheker, so Schwanitz. Im Übrigen sei der Versandhandel ein Zusatzservice insbesondere für chronisch kranke und immobile Menschen sowie Berufstätige.

Seit mehr als einem Jahr bieten verschiedene Drogeriemärkte, zum Beispiel dm und Schlecker, ihren Kunden in Zusammenarbeit mit ausländischen Versandapotheken einen Bestell- und Lieferservice für Medikamente an. Da diese Pick up-Stellen bislang kaum kontrolliert werden, fordern Kritiker seit längerem eine gesetzliche Regelung. Das Thema wurde in dieser Woche im Gesundheitsausschuss des Bundestages diskutiert. Auch im Rahmen der 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes sind Einschränkungen des Versandhandels im Gespräch. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) lehnt dies ab.


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