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Scharfe Kritik: Bahr muss Versorgungsreform überarbeiten

08.07.2011,

Das von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr geplante Versorgungsstrukturgesetz wurde deutlich zurückgewiesen. Schon bereits vor einer offiziellen Fassung des Bundeskabinetts steckte Wolfgang Schäuble, Bundesfinanzminister, die Grenzen des Vorhabens entschieden ab. Indem er schon innerhalb der Abstimmung des Referentenentwurfes einige Bestandteile des Gesetzes als nicht machbar deklarierte, wies er Daniel Bahr eindeutig in seine Schranken. Wie unüblicherweise durch die Medien bekannt wurde, fokussiert sich das Bundesfinanzministerium in ihrer mehrseitigen Kritik vor allem auf die fehlenden Gegenfinanzierung. Ein Einwand der im Hinblick auf die Kostenrisiken in Milliardenhöhe durchaus berechtigt ist.

Wie die „Ärztezeitung“ unter Berufung auf das Papier des Bundesfinanzministeriums berichtete, bezieht sich die Kritik auf alle grundlegenden Regelungsbereiche der Versorgungsreform. In keinem Bereich sei dabei eine entsprechende Gegenfinanzierung angedacht oder die Mehrkosten zumindest klar beziffert. Schenkt man jedoch den Finanzexperten von Schäuble glauben, ist eine entsprechende Gegenfinanzierung unbedingt notwendig. Nach Schätzungen dieser kämen in der Summe nämlich mehr als vier Milliarden Euro zusammen. Dies würde eine Beitragssatzsteigerung in der gesetzlichen Krankenkasse von 0,4 Punkten entsprechen.

Politischer Meinungsdifferenz oder Machtkampf?

Die Kritik an dem Gesetzesentwurf ist jedoch nicht nur eine klare Thematisierung von Fakten, auf untypische Art und Weise setzt sich das Bundesfinanzministerium auch mit fachlichen Themen des Gesundheitsressorts auseinander. Einige Formulierungen, vor allem bei der Bemessung der zukünftigen Vergütung für Ärzte, seien demnach missverständlich und widersprüchlich. In Anbetracht der Tatsache, auf welche Art und Weise diese Kritik geäußert wurde und an die Öffentlichkeit gelangt ist, tritt Schäuble in direkte Konfrontation mit Bahr und macht damit vor allem eines deutlich: Die Gesundheitspolitik liegt nicht allein in der Hand der FDP. Eine deutliche Positionierung, die aufgrund der Tatsache, dass die Rolle des Finanzministers durch zunehmend steigende Bundeszuschüsse vor allem in Bezug auf die gesetzlichen Krankenkassen wächst, noch einige Diskussionen im Hinblick auf die Machtverhältnisse in der Gesundheitspolitik nach sich ziehen wird.

Deutliche Kritik auch von den Krankenkassen

Das Gesetz, das als Antwort auf den Ärztemangel in strukturschwachen Regionen gilt, soll ab 1. Januar 2012 in Kraft treten. Aber neben dem Bundesfinanzministerium, üben auch die Krankenkassen Kritik an den Neuerungen. Der Gesetzentwurf bietet dabei erneut Anlass zu der Befürchtung, dass zukünftig eine Mehrzahl der Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben müssen. Die Mehrausgaben, die durch das Gesetz im Jahr 2013 entstehen, seien nur durch die Versicherten mit einem Zusatzbeitrag von rund 6,70 pro Monat zu finanzieren. In dem Papier der Krankenkassen wird zudem kritisiert, dass diesen gewaltigen Mehrausgaben keine äquivalenten Verbesserung in der Versorgung gegenüberstehen würde. Eine Darstellung, die vom Gesundheitsministerium bereits zurück gewiesen wurde.




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