Erfahrungen aus EHEC-Krise in Gesetzesentwurf umgesetzt
02.09.2011,
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der internationalen Gesundheitsvorschriften und zur Änderung weiterer Gesetze beschlossen. Der Gesetzesentwurf sieht zum Schutz vor der grenzüberschreitenden Ausbreitung von bedrohlichen Krankheiten unter anderem vor, dass in ausgewählten Flug und -Seehäfen Maßnahmen getroffen werden, mit denen im internationalen Handels- und Reiseverkehr auftretende Gesundheitsgefahren besser abgewehrt werden können.
Das Bundesgesundheitsministerium zieht mit dem Gesetzesentwurf darüber hinaus die Konsequenzen aus den Erfahrungen mit der EHEC-Epidemie. Mit neuen Regelungen sollen derartige Vorkommnisse wie rund um die zahlreichen EHEC-Erkrankungen zukünftig vermieden werden. Aus diesem Grund soll das Robert Koch-Institut künftig schneller über die infektionsepidemiologische Lage informiert sein. Deshalb dürfen die Übermittlungsfristen vom Gesundheitsamt über die Landesstellen an das Robert Koch-Institut ist Zukunft nicht mehr als drei Tage betragen. Auch die Diagnosen von meldepflichtigen Erkrankungen müssen schneller beim Gesundheitsamt vorliegen: innerhalb von 24 Stunden. Um die Informationsübertragung im Ganzen noch weiter zu optimieren sollen zudem in einer Studie informationstechnologische Lösungen im Meldewesen untersucht werden.