|
|
|
|
|
|
|
|
|
Deutscher Bundestag beschließt Versorgungsstrukturgesetz01.12.2011, Trotz aller Kritik hat der Bundestag heute das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) beschlossen. Mit dem Gesetz bleibt, so die Hoffnung, eine flächendeckende bedarfsgerechte medizinische Versorgung auch in Zukunft gesichert. Denn durch das Gesetz soll den demographiebedingten Versorgungsengpässen rechtzeitig entgegen gesteuert und die medizinische Versorgung gezielt verbessert werden. Durch Flexibilisierung und Deregulierung sollen den an der Gesundheitsversorgung Beteiligten größerer Handlungsspielräume vor Ort eröffnet werden. Zudem erhalten die Länder mehr Mitwirkungs- und Gestaltungsoptionen. Gleichzeitig wird außerdem die vertragsärztliche Vergütung flexibilisiert und regionalisiert. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: „Mit dem Versorgungsstrukturgesetz ebnen wir den Weg zu einer langfristigen qualitativ hochwertige medizinischen Versorgung. Wir sorgen dafür, dass Arztpraxen in Zukunft dort zu finden sein werden, wo die Menschen sie brauchen. Eine gute Versorgung und einen fairen Wettbewerb um die besten Leistungsangebote wünschen sich die Menschen auch für ihr Gesundheitssystem. Krankenkassen erhalten deshalb mehr Möglichkeiten, ihren Versicherten Zusatzleistungen anzubieten. Zum Beispiel bei der Unterstützung durch Haushaltshilfen oder sie können rezeptfreie apothekenpflichtige Medikamente als Satzungsleistung wieder erstatten.“
Weitere News zum ThemaWeiter Bericht zum Thema
|
|
| Partner |
Gesundheit wird Ihnen präsentiert von: 
|
|
|
|
|
|