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Bundeskabinett beschließt Senkung des Rentenbeitrags17.11.2011, Das Bundeskabinett hat nun, wie schon im Zuge der geplanten Anhebung des Pflegebeitrags angekündigt, die Senkung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung von 19,9 auf 19, 6 Prozent beschlossen. Die Ermäßigung, die Anfang nächsten Jahres wirksam werden soll, wird sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern gleichermaßen zugutekommen.
Möglich wurde dieser Schritt durch die gute wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland insgesamt, aber vor allem am Arbeitsmarkt. Wie die Bundesregierung mitteilte, könne der Beitragssatz in den kommenden Jahren sogar noch weiter sinken. Dies ergebe sich aus dem Rentenversicherungsbericht 2011.
Durch die Senkung der Beiträge wird ein Durchschnittsverdiener im Monat durchschnittlich um 3,75 Euro entlastet. Gutverdiener im Westen mit einem Einkommen von mehr als 5500 Euro werden dagegen von der Senkung des Beitragssatzes nicht profitieren. Sie müssen aufgrund der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze im kommenden Jahr sogar geringfügig mehr in die Rentenversicherung einzahlen. DGB kritisiert die geplante Absenkung Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sieht die geplante Absenkung des Rentenbeitrags kritisch. Wie Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, erklärte, sei die Entwicklung der Rentenfinanzen zwar erfreulich, jedoch wäre ein Auf und Ab beim Rentenbeitrag unsinnig. Würde der Beitragssatz wie im Rentenbericht der Regierung vorgesehen bis 2014 auf 19,0 Prozent abgesenkt werden, müsste er schon wenige Jahre später wieder angehoben werden. Außerdem würde, so Buntenbach, eine starke Senkung des Beitragssatzes die finanziellen Spielräume im Hinblick auf die Vermeidung von Altersarmut zunichte machen.
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