Unsicherheit bei IGeL-Leistungen - Verbraucherzentrale gibt Tipps
11.02.2011,
Immer mehr Versicherte erkundigen sich bei Verbraucherzentralen wegen Schwierigkeiten oder Unsicherheit im Umgang mit sogenannten IGeL - Leistungen ( individuellen Gesundheitsleistungen ).
Verbraucherschützer und Kritiker monieren, dass der Arzt im Eigeninteresse zunehmend als Verkäufer handele, was auch ein Grund für die Verunsicherung sei.
Die Bedeutung des Themas habe zugenommen, so Kai Vogel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Weil viele Patienten sich nicht sicher fühlen im Umgang mit IGeL - Leistungen, gibt die Verbraucherzentrale folgende Tipps:
1. Immer vom Arzt ausführlich aufklären lassen
2. Bedenkzeit erbitten, statt einer Behandlung sofort zuzustimmen und bei einem weiteren Arzt oder der Krankenkasse nachfragen
3. einen Kostenvoranschlag verlangen
4. auf einer Rechnung mit der detaillierten Aufführung aller Leistungen bestehen
5. keine Praxisgebühr zahlen, wenn nur IGeL-Angebote in Anspruch genommen werden