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Patientenrechtegesetz: Durchbruch oder Mogelpackung?19.01.2012, Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Wolfgang Zöller begrüßt den vorgelegten Gesetzentwurf: "Der vorgelegte Referentenentwurf stärkt die Patienten. Das gegenseitige Vertrauen der Patienten, Krankenkassen und Ärzte erhält damit ein neues und zeitgemäßes Fundament. Die Rechte der Patienten werden maßgeblich weiterentwickelt, erstmals zusammenhängend geregelt und für jedermann unkompliziert nachlesbar. Der Referentenentwurf ist unter Einbindung aller beteiligten Gruppen entstanden. Er stellt keine Gruppen gegenüber und lässt niemanden außen vor."
Doch der Referentenentwurf für ein Patientenrechtegesetz erntet nicht nur Lob, sondern vor allem auch Kritik: Der Opposition beispielsweise gehen die Regelungen nicht weit genug. "Das ist eine klassische Mogelpackung der FDP", sagte SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach in einem Interview mit der "Süddeutschen Zeitung". In nur ganz wenigen Fällen müsse der Arzt beweisen, dass er keine Fehler gemacht habe – dies sei schon jetzt der Fall. Auch die Linkspartei-Abgeordnete Kathrin Vogler kritisierte den Entwurf: "Das ist weiße Salbe, die den Patienten nicht weiterhilft." Auch Krankenkasse zeigen sich enttäuscht Die Krankenkassen kritisieren die Tatsache, dass die Regierung nicht auch bei den Individuellen Gesundheitsleistungen (IgeL) strengere Maßstäbe angelegt hat. "Richtig wäre eine Verpflichtung, darüber aufzuklären, dass diese Leistungen nicht von den Krankenkassen bezahlt werden, weil es sich um medizinisch nicht notwendige Leistungen handelt", so der Chef des AOK-Bundesverbandes Jürgen Graalmann. BZÄK und KZBV sehen Gesetzesentwurf kritisch Auch die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) sehen den Gesetzesentwurf kritisch. Er berücksichtige die Besonderheiten der zahnmedizinischen Versorgung so gut wie nicht: "Die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung lebt in ganz besonderem Maße von dem Vertrauen der Patienten in ihren Zahnarzt. Daher unterstützen wir von je her eine Stärkung der Patientensouveränität und fördern die Transparenz in der Patienten-Zahnarzt-Beziehung. Wichtig ist jedoch, dass diese nicht durch zusätzliche, unnötige Bürokratie überfrachtet wird, die die freie Therapiewahl des Patienten gefährdet", erklärt der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel. Die geplanten Verschärfungen für Zahnärzte im Bereich der Einwilligung, Aufklärung und Dokumentation sind daher kritisch zu bewerten. Der Vorsitzende des Vorstandes der KZBV, Dr. Jürgen Fedderwitz, sagte zu dem Gesetzentwurf: "Es ist grundsätzlich gut, wenn die Patientenrechte geordnet und gestärkt werden, gerade gegenüber den Krankenkassen. Aber manches, was im Gesetzentwurf gut gemeint ist, kann leider negative Wirkungen entfalten. Beispielsweise sollen Krankenkassen künftig innerhalb von maximal fünf Wochen über die Bewilligung von beantragten Behandlungen entscheiden, damit diese nicht mehr verzögert werden können. Das ist einerseits begrüßenswert, bedeutet aber andererseits, dass im zahnärztlichen Bereich ein seit Jahren bewährtes, gut funktionierendes medizinisches Gutachterverfahren infrage gestellt wird. Die Krankenkasse muss ihre Entscheidung ohne eine gegebenenfalls nötige körperliche Untersuchung, quasi im Blindflug treffen, weil ein Gutachten so kurzfristig kaum zu erstellen ist. Im Sinne des Patienten ist das nicht."
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