Ein Gießener Arzt, der während eines Notdienstes einer Patientin die Hilfe verweigert hat, ist von einem Berufsgericht zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt worden.
Im Dezember 2006 war der Mediziner für den Notdienst eingeteilt und erhielt einen abendlichen Anruf. Einer älteren Dame gehe es sehr schlecht. Der Mediziner bestellte die Patientin für 23 Uhr in seine Praxis, öffnete aber nach dem Eintreffen der Betroffenen nicht seine Tür. Die Patientin wurde daraufhin in die Notaufnahme gefahren und verstarb in der Nacht an einem schweren Herzinfarkt.
Der Arzt hatte vor Gericht bestritten, das Läuten gehört zu haben.