|
|
|
|
|
|
|
|
|
Neue Gebührenordnung für Zahnärzte – Kritikpunkte bleiben11.10.2011, Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regelt die Vergütung für privat-zahnärztliche Leistungen. Die alte GOZ trat zum Januar 1988 in Kraft – 23 Jahre lang wurde sie nicht aktualisiert. Sie ist somit keineswegs in der Lage den wissenschaftlichen Fortschritt in der Zahnmedizin und die Preisentwicklungen abzubilden. Aus diesem Grund fordert die deutsche Zahnärzteschaft den Gesetzgeber seit Jahren auf die GOZ zu aktualisieren. Einem Anliegen, dem die Bundesregierung nun nachgekommen ist. "Die GOZ-Reform war überfällig. Ein großer Wurf ist sie aus politischen und fiskalischen Gründen nicht geworden.“ Mit diesen Worten kommentierte der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr. Peter Engel, den Kabinettsbeschluss zur Gebührenordnung für Zahnärzte. Nach Auffassung von Engel sind die Veränderungen lediglich eine Minimalreform: Zentrale Punkte fehlen darin. Nach der Einschätzung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der Bundeszahnärztekammer bringt die Novellierung der Gebührenordnung den Patienten zwar eine zeitgemäßere Struktur und mehr Klarheit in Abrechnungsfragen, dennoch bleiben erhebliche Schwächen. Mit der neuen GOZ sei eine qualitativ hochwertige Behandlung auf dem Stand der Wissenschaft, die den Patienten der PKV, aber auch der GKV, die Teilhabe am wissenschaftlichen Fortschritt ermöglicht, nicht gesichert. Zudem blieben die Interessen der Zahnärzte mit dem völligen Verzicht auf eine Anhebung des GOZ-Punktewertes weitestgehend unberücksichtigt. „Diese Novelle ist ein PKV-Schongesetz! Die von der Bundesregierung berechnete Belastung der PKV mit 0.6 Prozentpunkten ist der Beleg.“, so Dr. Jürgen Fedderwitz, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung. Trotz aller Kritik: BZÄK und KZBV begrüßen, dass vor allem die Öffnungsklausel nicht aufgenommen und einige Vorschläge der Zahnärzteschaft, zum Beispiel zum Zielleistungsprinzip, berücksichtigt wurden.
Weitere News zum ThemaWeiter Bericht zum Thema
|
|
| Partner |
Arzt und Patient wird Ihnen präsentiert von:
|
|
|
|
|
|