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Krankenkassen wollen IGeL-Zusatzleistungen einschränken 24.09.2011, Zusatzleistungen bei ambulanten Haus- und Fachärzten sollen nach Meinung der gesetzlichen Krankenkassen zukünftig beschränkt werden. Hierbei handelt es sich um sogenannte individuelle Diagnose- und Gesundheitsleistungen (IGeL), die nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen verzeichnet sind. Spezielle Diagnostika müssen deshalb von den Patienten selbst bezahlt werden.
Derartige IGeL-Zusatzleistungen haben in den vergangenen Jahren immens zugenommen. Immer häufiger werden Patienten von ihrem behandelnden Arzt gefragt, ob sie ein IGeL-Angebot in Anspruch nehmen wollen. Während der Anteil der Patienten, die eine medizinische Gesundheitszusatzleistung in Anspruch genommen haben, 2001 noch bei 9 Prozent lag, ist er mittlerweile auf 23,8 Prozent gestiegen. Das erschreckende: In vielen Fällen ist strittig, ob die teuer erkauften Zusatzleistungen tatsächlich einen medizinischen Mehrwert für die Patienten haben.
Gernot Kiefer, Vorstandsmitglied im GKV-Spitzenverband, kritisierte die steigende Zahl scharf, denn bei den IGeL-Angeboten „geht es vorrangig um Umsatz und Gewinn der Ärzte und nicht um medizinische Hilfe für Kranke“. Die individuellen Gesundheitsleistungen sind seiner Meinung nach in der Mehrheit nutzlos und somit überflüssig. Unnötige Zusatzleistungen müssen per Gesetz eingedämmt werden Laut Kiefer müsse dem endlich ein Riegel vorgeschoben werden. Denn seiner Meinung nach widerspricht es dem ärztlichen Ethos, kranke Menschen zu fragwürdigen Leistungen zu überreden. Um die überdimensional ansteigende Zahl der Zusatzleistungen einzudämmen und die medizinische Notwendigkeit derselben zu gewährleisten, fordert der Kassenverband, dass für die Patienten eine 24-stündige "Einwilligungssperrfrist" eingeführt wird. Erst nach Ablauf von 24 Stunden darf demnach eine Untersuchung durchgeführt werden. Die Frist gilt allerdings nicht, wenn der Patient seinen Arzt direkt nach einer Wunschleistung fragt. Zudem müsse den Forderungen des Kassenspitzenverbandes entsprechend zukünftig ein Behandlungsvertrag vorliegen. Somit soll gewährleistet werden, dass der Mediziner nicht nur den zusätzlichen Profit bedenkt, sondern die Versicherten ausführlich über Vor- und Nachteile sowie Alternativbehandlungen informiert. Die Vorschläge des Spitzenverbandes sollen von der Bundesregierung in das Gesetz zur Stärkung der Patientenrechte aufgenommen werden, so Gernot Kiefer. Doch es ist fraglich, ob die Änderungswünsche tatsächlich Platz in dem Gesetzesverfahren finden werden, denn, wie an vielen Baustellen im Gesundheitssystem, geht es um viel Geld. Bislang hat sich die Regierung jedoch noch nicht geäußert.
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