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Höhere Honorare: Zahnarztbehandlungen werden teurer

10.11.2011,

Da der Bundesrat eine Anpassung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) beschlossen hat, die ab dem ersten Januar 2012 in Kraft tritt, wird der Gang zum Zahnarzt für die Patienten ab dem kommenden Jahr möglicherweise deutlich teurer werden als bisher. Die Anpassung der Gebührenordnung sieht nämlich einen deutlichen Honorarzuwachs bei den Leistungen vor, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Die Honorare für entsprechende Zahnarztbehandlungen sollen, dem Beschluss des Bundesrates zufolge, durchschnittlich um sechs Prozent steigen. Insgesamt können die Zahnärzte so mit Honorarsteigerungen in Höhe von 345 Millionen Euro rechnen.

Die Bundesärztekammer (BZÄK) zeigt sich unzufrieden

„Die Bundesregierung hat in der ersten Novellierung seit mehr als zwei Jahrzehnten die Chance vertan, die Gebührenordnung an den derzeitigen wissenschaftlichen Stand der Zahnheilkunde anzupassen“, so der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel. „Diese Gebührenordnung wird den neuen Herausforderungen nicht gerecht.“ Seit 1988 wurde der Punktwert - trotz immenser Kostensteigerungen – nicht erhöht. Noch nicht einmal die von der BZÄK als Minimalkompromiss geforderte Anpassung des GOZ-Punktwertes an den Punktwert der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wurde ernsthaft erwogen.

Eine zahnärztliche Gebührenordnung, die staatlich verordnet ist, hat in erster Linie die Funktion, den berechtigten Interessen der Patienten und Zahnärzte zu entsprechen. „Durch diese Novellierung hat die neue GOZ jedoch maßgeblich die Funktion, die Ausgabenentwicklungen bei den Kostenträgern zu steuern. Das ist weder im Sinn der Patienten noch der Zahnärzte und erschwert moderne Zahnheilkunde“, so Dr. Engel weiter.

Trotz aller Kritik müsse es im Berufsstand jetzt darum gehen, die Zahnärzteschaft auf den Umgang mit der Gebührenordnung vorzubereiten. Dabei ist es nach Meinung von Dr. Engel unabdingbar, dass die tatsächliche Kostenentwicklung in den Praxen maßgeblich bei der Auslegung des tatsächlichen Honorarzuwachses Berücksichtigung findet. Andernfalls müsse man befürchten, dass die betriebswirtschaftliche Basis der betroffenen Praxen gefährdet wird.




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