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Gesundheitsreform beendet höhere Honorarsätze bei Hausarztverträgen

29.09.2010,

Für Hausärzte ist ein Kassenpatient ist nicht gleich Kassenpatient. So bekommen in Nordrhein niedergelassene Mediziner für einen TK-Versicherten ca.70 Euro pro Quartal, für Versicherte von AOK, Barmer oder DAK aber nur durchschnittliche 53 Euro.

Der Grund dafür liegt bei den Hausarztverträgen, die Kassen mit Landesverbänden von Hausärzten abschließen und wo höhere Honorare vereinbart werden.

Wilfried Jacobs, Chef der AOK Rheinland-Hamburg, warf darum den Ärzten vor, dass es ihnen bei den Hausarzt-Verträgen nur um mehr Geld gehe und nicht erkennbar sei, wie die Versorgung der Patienten verbessert werde. Die Ärzte wiederum erklärten, dass nur ein Hausarztvertrag die Qualität der Versorgung sichere.

In Nordrhein wollten die Hausärzte durch monatelange Verhandlungen mit AOK, Barmer und DAKauch bei Behandlungen von Patienten dieser Kassen höhere Honorare erreichen. Nun ist aber allem Streit politisch ein Ende gestzt worden.

Die in Berlin gerade verabschiedete Gesundheitsreform verbietet von nun an Hausarzt-Verträge, bei denen eine höhere Bezahlung über dem KV-Satz vereinbart wird. Verträge wie der Vertrag mit der Techniker, die also vor der Gesundheitsreform wirksam wurden, genießen weiter Bestandsschutz.

Quelle: Rheinische Post




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