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Gesundheitskarte: Vorbereitung in Arztpraxen beginnt

19.08.2011,

Die Krankenkassen führen trotz aller Kritik zunehmend die neue elektronische Gesundheitskarte ein. Doch auch die Arztpraxen beginnen, wie das Bundesministerium für Gesundheit mitteilt, mit den Vorbereitungen. Denn Versicherte werden ab Oktober als Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung bundesweit vermehrt die neue elektronische Gesundheitskarte in Arztpraxen vorlegen. Für das Auslesen der neuen Karte werden Kartenlesegeräte benötigt, die sowohl die elektronischen Gesundheitskarten als auch die bisherigen Krankenversichertenkarten auslesen können.

Refinanzierungspauschale gilt noch bis zum 30. September

Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser erhalten entsprechend der von ihren Verbänden getroffenen Vereinbarungen für die Anschaffung eine Refinanzierungspauschale. Da diese eine Frist bis zum 30. September 2011 hat, haben nun bundesweit Ärzte und Krankenhäuser vermehrt mit der Anschaffung der neuen Lesegeräte begonnen. Denn nach Ablauf der Finanzierungsfrist sind die Kosten für die Anschaffung der Geräte von den Praxen und Krankenhäusern selbst zu tragen. Da in absehbarer Zeit nur noch die elektronische Gesundheitskarte zum Einsatz kommt, sind die neuen Kartenlesegeräte jedoch in jedem Fall erforderlich.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Ausstattungsgrad mit neuen Kartenlesegeräten unter Ärzten und Zahnärzten noch sehr unterschiedlich. Wie das Bundesministerium für Gesundheit jedoch erklärt, müssen Versicherte, die sich mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte in einer nicht modernisierten Praxis behandeln lassen wollen, nicht befürchten nicht angenommen zu werden. Denn die für eine Behandlung notwendigen Daten der Krankenkasse sind auf der elektronischen Gesundheitskarte lesbar aufgebracht und können deshalb durch das Praxispersonal manuell übertragen werden.




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