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Entwurf für Patientenrechtegesetz vorgelegt19.01.2012, Zukünftig soll die Postion der Patienten gegenüber Leistungserbringern und Krankenkassen weiter gestärkt werden. Aus diesem Grund haben Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (beide FDP) in Berlin einen gemeinsamen Entwurf für ein Patientenrechtegesetz vorgelegt. Kernpunkt des Gesetzes ist es vor allem, das bestehende Informationsgefälle zwischen Arzt und Patient auszugleichen.“Die Patientenrechte werden greifbar", erläutert Leutheusser-Schnarrenberger den Gesetzentwurf. Denn ein informierter und mit ausreichenden Rechten ausgestatteter Patient kann Arzt, Krankenkasse oder Apotheker auf Augenhöhe gegenübertreten. Ein Anspruch, dem das Gesundheitswesen bislang nicht immer gerecht wird. Die Rechte der Patienten sind zwar schon heute im deutschen Recht verankert. Aber sie sind unter anderem auf unterschiedliche Gesetze verteilt und so für den juristischen Laien kaum zu überblicken. "Sechs von zehn Patienten kennen laut einer Studie ihre Rechte gar nicht oder unvollständig", so Leutheusser-Schnarrenberger. Aus diesem Grund hat sich die Bundesregierung das Zielt gesetzt, die verstreuten Patientenrechte zu bündeln und die Stellung des Patienten im Gesundheitssystem zu stärken. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr erklärt dazu: "Die Rechte von Patientinnen und Patienten in Deutschland werden erstmalig in einem einheitlichen Gesetz gebündelt und gestärkt. Nach den Eckpunkten vom März 2011 wird nun mit dem Gesetzentwurf in der seit vielen Jahren laufenden Diskussion eine konkrete Lösung vorgelegt. Sie sorgt nicht nur im Arzt-Patienten-Verhältnis für einen angemessenen Ausgleich. Die Rechte der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung werden verbessert."
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