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Bayern: AOK-Patienten gehen rechtlich gegen Kündigung des Hausarztvertrages vor

10.01.2011,

Die AOK hat zum 31.12.2010 den Hausarztvertrag einseitig gekündigt, ohne die Versicherten darüber zu informieren. AOK-Patienten, die ihren Hausarzt in den ersten Tagen nach Neujahr aufsuchten, mussten unerwartet 10 Euro Praxisgebühr bezahlen, die laut Hausarztvertrag für das gesamte Jahr 2011 schon mit einmalig 10 € abgedeckt und bereits abgebucht war.

Laut der Bürgerinitiative Bürgerschulterschluss e.V. verstößt die AOK mit diesem Vorgehen gegen ihre eigene Satzung. Die Teilnahme am Vertrag könne seitens der Kasse nur beendet werden, wenn der Patient die Pflichten aus den Absätzen 3 + 4 § 19 c nicht beachtet habe. Dies ist aber nicht der Fall gewesen.

Somit sei die Vertragsaufkündigung ungültig und die vertraglich zugesicherten Leistungen wie die Reduzierung der Praxisgebühr oder der Anspruch auf zusätzliche Leistungen weiterhin gültig, so die BI.

Hunderte von AOK Patienten und Patientinnen, die sich getäuscht und betrogen fühlen, hätten die BI per Vollmacht beauftragt, die Vorgänge rechtlich zu klären und gegen den verantwortlichen AOK Chef Dr. Platzer vorzugehen. Im Auftrag der Geschädigten geschehe derzeit eine umfassende rechtliche Prüfung.

Quelle: Bürgerschulterschluss e.V.




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