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Neues Arzneimittelgesetz: Rezeptpflichtige Medikamente frei wählbar gegen Vorkasse

ImageSeit dem 1. Januar 2011 ist das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) gültig. Mehr Wahlfreiheit in der Apotheke, aber auch neue finanzielle Fallstricke gehören zu den Konsequenzen.


Patienten können ab sofort frei wählen, welches rezeptpflichtige Medikament sie in der Apotheke erwerben. Lediglich der auf dem Rezept vom Arzt verschriebene Wirkstoff muss in gleicher Dosis vorhanden sein. In medizinisch begründeten Fällen kann der Arzt mit einem Kreuz auf dem Rezept dieser Wahlmöglichkeit auch einen Riegel vorschieben.

Aber im Normalfall kann man als Apothekenkunde ab sofort zwischen mehreren wirkstoffgleichen Arzneien wählen. Entscheidet man sich für anderes Medikament als das ursprünglich verschriebene, muss man den gesamten Betrag bar vorstrecken und kann dann wie ein Privatpatient mit einer Rezeptkopie bei der Krankenkasse das Geld erstattet bekommen.

An dieser Stelle liegt aber der Haken, denn die Wahlmedikamente auf Vorkasse sind meist teurer. Apotheker haben über die Höhe der Erstattung bei den Kassen keine Informationen, denn jede Krankenkasse hat extra Rabatte mit der Industrie ausgehandelt, die wie Geheimnisse gehütet werden und nicht abrufbar sind.

Ein Anruf bei der Krankenkasse kann das im Einzelfall vorher klären, aber es ist anfänglich wegen der Umstellung sicher mit Verzögerungen und Schwierigkeiten zu rechnen. 

Der AOK-Bundesverband rät generell von den Vorkasse-Medikamenten ab.

 

 
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Startseite  04:35    27.05.2012