|
Nahezu 95 % aller Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Für die Versicherten bedeutet dies, dass die Krankenkasse stets das bezahlt, was an ärztlichen Behandlungen notwendig und wirtschaftlich ist, unabhängig davon, welcher Beitrag bezahlt wird. Neben den Pflichtleistungen gibt es sogenannte satzungsspezifische Leistungen, die die Krankenkassen im Rahmen Ihres gesetzlich eingeräumten Ermessensspielraums selbst gestalten können. Die uns gemeldeten Mehrleistungen der einzelnen Kassen finden Sie in den jeweiligen Krankenkassen-Profilen.
|