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Zur Krankenkassenliste Ersatzkrankenkassen (EK)


Die hkk
Martinistr. 26
28195 Bremen
Seit 01.01.2012 zahlt die hkk eine Prämie von jährlich 60,00 €
Zahlungsweise: Im Jahr 2012 schüttet die hkk im 4. Jahr in Folge 60 EUR Prämie aus. Die Zahlung erfolgt im März 2013 für das gesamte Jahr.


Die Zusatzversicherungen der hkk

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hkk privat-Zahnzusatzschutz


Kooperation mit privatem Partner: LVM Krankenversicherungs-AG

Erstattungsmodus: sonst

Monatliche Kosten für Männer 30 Jahre: 6.13 € und 50 Jahre: 8.38 €

Monatliche Kosten für Frauen 30 Jahre: 7.99 € und 50 Jahre: 10.31 €

Leistungen für Zahnersatz:
Wir erstatten Ihnen die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung bis maximal 50 Euro pro Kalenderjahr.

Außerdem erstatten wir Ihnen die Kosten für Zahnersatz bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte.

Wir übernehmen 30 Prozent der zahnärztlichen Behandlungskosten und zahntechnischen Laborleistungen für Inlays, Kompositfüllungen nach der Mehrschicht-Technik, Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate. Alle Leistungen, die mit der Implantation selbst zusammenhängen, werden bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 Euro je Implantat erstattet. Die Implantat getragene Versorgung, z.B. Krone, wird unabhängig von dieser Begrenzung erstattet. Wir erstatten maximal 6 Implantate im Oberkiefer und 4 Implantate im Unterkiefer, bereits vorhandene Implantate eingeschlossen.

Weiterhin übernehmen wir 30 Prozent der Kosten für funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen und für diagnostische/therapeutische Leistungen, die unmittelbar zur Versorgung erforderlich sind.

In den ersten Versicherungsjahren gelten Höchstgrenzen:
im ersten Versicherungsjahr 300 Euro,
in den ersten 2 Versicherungsjahren zus. 450 Euro,
in den ersten 3 Versicherungsjahren zus. 900 Euro,
in den ersten 4 Versicherungsjahren zus. 1.500 Euro.

Diese Höchstgrenzen entfallen bei unfallbedingter Behandlung und ab dem fünften Versicherungsjahr.

Wir bieten Ihnen dieselben Leistungen mit Ausnahme der professionellen Zahnreinigung auch mit einem Erstattungssatz von 25 Prozent an.

Die Höchstgrenzen in den ersten Versicherungsjahren liegen dann:
im ersten Versicherungsjahr bei 200 Euro,
in den ersten 2 Versicherungsjahren bei zus. 300 Euro,
in den ersten 3 Versicherungsjahren bei zus. 600 Euro,
in den ersten 4 Versicherungsjahren bei zus. 1.000 Euro.

Auch hier entfallen diese Höchstgrenzen bei unfallbedingter Behandlung und ab dem fünften Versicherungsjahr.

Sperrfristen:
3 Monate allgemeine Wartezeit für die professionelle Zahnreinigung
8 Monate besondere Wartezeit für Zahnersatz
Bei unfallbedingten Behandlungen entfallen die Wartezeiten.

Sonstiges:
Der Versicherungsschutz besteht auch im Ausland.

Es gibt kein Höchstaufnahmealter.

Kieferorthopädische Leistungen sind nicht im Versicherungsschutz enthalten.


 

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