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Zur Krankenkassenliste Ersatzkrankenkassen (EK)


Die hkk
Martinistr. 26
28195 Bremen
Seit 01.01.2012 zahlt die hkk eine Prämie von jährlich 60,00 €
Zahlungsweise: Im Jahr 2012 schüttet die hkk im 4. Jahr in Folge 60 EUR Prämie aus. Die Zahlung erfolgt im März 2013 für das gesamte Jahr.


Die Zusatzversicherungen der hkk

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hkk privat-Auslandskrankenversicherung


Kooperation mit privatem Partner: LVM Krankenversicherungs-AG

Altersgrenze Männer: bis 80 Jahre

Altersgrenze Frauen: bis 80 Jahre

Erstattungsmodus: vorauszahlung

Monatliche Kosten für Männer 30 Jahre: 7.50 € und 50 Jahre: 7.50 €

Monatliche Kosten für Frauen 30 Jahre: 7.50 € und 50 Jahre: 7.50 €

Gesundheits-check:
Nein

Auslandskrankenversicherung:
Sicherheit auf Reisen – weltweit

Mit der LVM-Auslandsreise-Krankenversicherung sind Sie im
Ausland bestens versichert. Erstattungsfähig sind die Kosten
für medizinisch notwendige Heilbehandlungen im Ausland
eingetretener Krankheiten und Unfälle:

Ärztliche Behandlung:
Volle Kostenerstattung bei ambulanter Heilbehandlung durch einen Arzt Ihrer Wahl.

Krankenhausaufenthalt:
Volle Kostenerstattung bei stationärer Heilbehandlung.

Zahnbehandlung:
Kostenerstattung bei schmerzstillender Zahnbehandlung,notwendigen Füllungen in
einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Prothesen.

Arznei-, Heil- und Hilfsmittel:
Kostenerstattung ärztlich verordneter Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie Hilfsmittel.

Krankentransport:
Volle Kostenerstattung bei medizinisch notwendigem Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus oder Arzt.

Krankenrücktransport:
Volle Kostenerstattung bei medizinisch notwendigem Rücktransport aus dem Ausland,auch für eine mitversicherte Begleitperson.

Überführung/Bestattung:
Übernahme der Bestattungskosten im Ausland oder der Überführungskosten.

Sonstiges:
Anders als bei den anderen Angeboten, sind bei der Auslandsreisekrankenversicherung keine Gesundheitsprüfung, keine Wartezeiten und keine Selbstbeteiligung vorgesehen.

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn, jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags,
nicht vor Zahlung des Beitrags und nicht vor Einreise in das Ausland.

Vor Versicherungsbeginn muss der LVM Krankenversicherungs-AG eine Lastschriftermächtigung erteilt werden.

Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein Jahr. Das Versicherungsverhältnis kann zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.



 

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Krankenkassenprofile - Startseite Gesetzlich versichert Krankenkassenprofile  14:01    09.02.2012