Die Zusatzversicherungen der hkk
hkk privat-Auslandskrankenversicherung
Kooperation mit privatem Partner: LVM Krankenversicherungs-AG
Altersgrenze Männer: bis 80 Jahre
Altersgrenze Frauen: bis 80 Jahre
Erstattungsmodus: vorauszahlung
Monatliche Kosten für Männer 30 Jahre: 7.50 € und 50 Jahre: 7.50 €
Monatliche Kosten für Frauen 30 Jahre: 7.50 € und 50 Jahre: 7.50 €
Gesundheits-check: Nein
Auslandskrankenversicherung: Sicherheit auf Reisen – weltweit
Mit der LVM-Auslandsreise-Krankenversicherung sind Sie im
Ausland bestens versichert. Erstattungsfähig sind die Kosten
für medizinisch notwendige Heilbehandlungen im Ausland
eingetretener Krankheiten und Unfälle:
Ärztliche Behandlung:
Volle Kostenerstattung bei ambulanter Heilbehandlung durch einen Arzt Ihrer Wahl.
Krankenhausaufenthalt:
Volle Kostenerstattung bei stationärer Heilbehandlung.
Zahnbehandlung:
Kostenerstattung bei schmerzstillender Zahnbehandlung,notwendigen Füllungen in
einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Prothesen.
Arznei-, Heil- und Hilfsmittel:
Kostenerstattung ärztlich verordneter Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie Hilfsmittel.
Krankentransport:
Volle Kostenerstattung bei medizinisch notwendigem Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus oder Arzt.
Krankenrücktransport:
Volle Kostenerstattung bei medizinisch notwendigem Rücktransport aus dem Ausland,auch für eine mitversicherte Begleitperson.
Überführung/Bestattung:
Übernahme der Bestattungskosten im Ausland oder der Überführungskosten.
Sonstiges: Anders als bei den anderen Angeboten, sind bei der Auslandsreisekrankenversicherung keine Gesundheitsprüfung, keine Wartezeiten und keine Selbstbeteiligung vorgesehen.
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn, jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags,
nicht vor Zahlung des Beitrags und nicht vor Einreise in das Ausland.
Vor Versicherungsbeginn muss der LVM Krankenversicherungs-AG eine Lastschriftermächtigung erteilt werden.
Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein Jahr. Das Versicherungsverhältnis kann zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
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