Die Zusatzversicherungen der hkk
hkk privat-Juniorpaket
Kooperation mit privatem Partner: LVM Krankenversicherungs-AG
Altersgrenze Männer: bis 14 Jahre
Altersgrenze Frauen: bis 14 Jahre
Erstattungsmodus: vorauszahlung
Zusatzversicherungen für Kinder: Der Beitrag beträgt 9,43 Euro im Monat.
Gesundheits-check: Ein Gesundheitscheck findet im Vorfeld statt.
Ambulante Leistungen: Auch ein Kind möchte mit Brille gut aussehen. Für Brillen und Kontaktlinsen zahlen wir 80 Prozent vom Rechnungsbetrag; innerhalb von 3 Versicherungsjahren bis zu 200 Euro.
Gut ist, was Ihrem Kind hilft. Deshalb zahlen wir 80 Prozent der Aufwendungen für Heilpraktikerbehandlungen und der dabei verordneten Arznei- und Verbandmittel; bis zu 600 Euro je Versicherungsjahr; im ersten und zweiten Versicherungsjahr bis zu jeweils 300 Euro.
Stationäre Leistungen: Sie haben die freie Krankenhauswahl. Wir zahlen die Differenz zu den Kosten, die die Geseztliche Krankenversicherung übernimmt, und den tatsächlich angefallenen Kosten, wenn Sie nicht das nächstgelegene geeignete Krankenhaus gewählt haben.
Wählen Sie den Spezialisten Ihres Vertrauens – die Kosten tragen wir. Sogar bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung. So sichern Sie Ihrem Kind eine Behandlung nach neuesten medizinischen Erkenntnissen.
Wir zahlen die höheren Kosten für die Unterbringung und Verpflegung im Zweibettzimmer.
Im Zusammenhang mit einem stationären Aufenthalt erstatten wir auch die Kosten für jeweils eine im Krankenhaus privatärztlich durchgeführte ambulante Vor- und Nachsorgeuntersuchung.
Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt zahlen wir ein Krankenhaustagegeld von 25 Euro pro Tag.
Leistungen für Zahnersatz: Der häufigste Grund für Zahnersatz bei Kindern sind Unfälle bei Sport und Spiel. Damit der Zahnersatz keine Kostenfrage wird, übernehmen wir 30 Prozent der zahnärztlichen Behandlungskosten und zahntechnischen Laborleistungen für Inlays, Kompositfüllungen nach der Mehrschicht-Technik, Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate, sowie funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen. Nur in den ersten 4 Jahren gelten Höchstgrenzen. Diese entfallen bei unfallbedingten Behandlungen.
Ausschlusskriterien: Siehe Vertragsbedingungen
Sperrfristen: 3 Monate allgemeine Wartezeit
8 Monate besondere Wartezeit für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie.
Bei unfallbedingten Behandlungen entfallen die Wartezeiten.
Sonstiges: Falls die privatärztliche Behandlung einmal nicht erforderlich ist und Sie auch auf die Wahl des Zweibettzimmers verzichten, erhalten Sie ein Tagegeld von 32 Euro.
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