Seit 01.01.2012 zahlt die hkk eine Prämie von jährlich 60,00 € Zahlungsweise: Im Jahr 2012 schüttet die hkk im 4. Jahr in Folge 60 EUR Prämie aus. Die Zahlung erfolgt im März 2013 für das gesamte Jahr.
Bei einer allgemeinen Erkrankung der haushaltsführenden Person:
Bis zu 18 Wochen Haushaltshilfe. Voraussetzung ist, dass ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt.
Bei einer akuten Erkrankung der haushaltsführenden Person:
Bis zu 2 Wochen Haushaltshilfe für maximal 4 Stunden täglich (auch ohne Kind).
Information zum Thema "Haushaltshilfe"
Ist wegen eines Krankenhausaufenthaltes oder einer Kur die Weiterführung des
Haushalts nicht möglich, übernehmen alle gesetzlichen Krankenkassen die
Kosten für eine Haushaltshilfe. Die Haushaltshilfe wird jedoch nur gewährt,
wenn im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das
zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe
angewiesen ist. Ferner darf es einer anderen im Haushalt lebenden Person
nicht möglich sein, den Haushalt weiterzuführen.Kann die Krankenkasse keine
Haushaltshilfe stellen oder wünschen Sie die Weiterführung Ihres Haushaltes
durch eine Person Ihres Vertrauens (Verwandte, Nachbarn), erstattet Ihnen
die Krankenkasse die Kosten für diese selbstbeschaffte Ersatzkraft in
angemessener Höhe.
Haushaltshilfe bei ambulanter Behandlung des Versicherten: