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Zur Krankenkassenliste Betriebskrankenkassen (BKK)


Die G&V BKK
Stuttgarter Str. 19
72555 Metzingen
Seit 01.10.2009 zahlt die G&V BKK eine Prämie von jährlich 72,00 €
Zahlungsweise: Prämienauschüttung in Höhe von 6 Euro pro Monat, die Auszahlung erfolgt quartalsweise


 
Hausarztprogramm
Wie lang ist die Mindestteilnahmedauer?
Die in dem Programm "Hausarztzentrierte Versorgung" eingeschriebenen Versicherten sind für mindestens 1 Jahr an einen Hausarzt gebunden.
 
Ab welchem Alter kann das Hausarztprogramm in Anspruch genommen werden?
Hierzu gibt es keine Angaben im HzV-Vertrag Baden-Württemberg. Folglich können alle Versicherten unabhängig vom Alter in das Programm "Hausarztzentrierte Versorgung" eingeschrieben werden.
 
Ist das Hausarztprogramm auf bestimmte Personengruppen/Bundesländer begrenzt?
Das Hausarztprogramm ist auf die Personen begrenzt, die bei einer Krankenkasse als Mitglieder, Familienversicherten oder Rentnern versichert sind, welche das Hausarztprogramm anbietet. Im Hinblick auf die Bundesländer liegt die Begrenzung ausschließlich auf das jeweilig teilnehmende Bundesland.
 
Welche finanziellen Vorteile ergeben sich für den Versicherten max. im Jahr?
Direkte finanzielle Vorteile für den Versicherten, welcher in der hausarztzentrierten Versorgung in Baden-Württemberg eingeschrieben ist gibt es nicht. Eine indirekten finanziellen Vorteil erhält der Versicherte dadurch, dass der Hausarzt bei seiner kompletten Leistungserbringung an die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes nach §§ 12 und 70 SGB V gebunden ist. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, dürfen von Hausärzten nicht erbracht und veranlasst werden. Folglich werden nur Leistungen erbracht und in Rechnung gestellt, die für das Krankheitsbild des Versicherten notwendig sind.
 
Welche weiteren Vorteile ergeben sich für den teilnehmenden Versicherten?
- Qualitätsgesicherte und leitlinienorientierte Behandlung - Koordination und Steuerung der gesamten Behandlung durch den Hausarzt als kompetenten Gesundheitslotsen - Sachgerechte Überweisung zum Facharzt und weiteren Leistungserbringern - Vermeidung von Doppeluntersuchungen - verbessertes Serviceangebot durch das Angebot einer werktäglichen Sprechstunde mit einer Früh- oder Abendterminsprechstunde oder einer Samstagsprechstunde, sowie durch die Verpflichtung für HzV-Versicherten bei vorab Terminen die Wartezeit grundsätzlich auf max. 30 Minuten zu begrenzen. Desweiteren das Abstempeln eines Bonusheftes, Überprüfung des Impfstatus und taggleiche Behandlung von akuten Fällen - Gezielte Prävention: Arzt und Patient leiten frühzeitig die richtigen vorbeugenden Maßnahmen ein. Es wird besonderen Wert auf frühe Erkennung von Gesundheitsrisiken und chronische Krankheiten sowie deren konsequenteTherapie gelegt.
 

 
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