Für die Teilnahme an den Hausarztmodellen gilt die gesetzliche Mindestbindungsfrist von einem Jahr.
Ab welchem Alter kann das Hausarztprogramm in Anspruch genommen werden?
Grundsätzlich kann das Hausarztprogramm ab dem vollendeten 18. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. In Hessen wird zusätzlich ein Hausarztmodell für Kinder- und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres angeboten.
Ist das Hausarztprogramm auf bestimmte Personengruppen/Bundesländer begrenzt?
Nein. Die Teilnahme ist freiwillig und steht allen Versicherten in den Regionen, in denen Hausarztmodelle angeboten werden, zur Verfügung.
Welche finanziellen Vorteile ergeben sich für den Versicherten max. im Jahr?
Da die anfangs erhofften Einsparungen durch die Hausarztzentrierte Versorgung nicht realisiert werden konnten, gibt es keine finanziellen Vorteile mehr.
Welche weiteren Vorteile ergeben sich für den teilnehmenden Versicherten?
Allgemeine Vorteile für die Teilnehmer von Hausarztmodellen bestehen in der Vermeidung von Doppeluntersuchungen, der kurzfristigen Terminvergabe, langfristigen Kosteneinsparungen durch die Koordination des Hausarztes, Reduzierung von stationären Aufenthalten und in der Verbesserung der Therapiequalität.
Je nach Bundesland enthalten die Hausarztmodelle auch regionale Besonderheiten, wie zum Beispiel: Verkürzte Wartezeiten in der Hausarztpraxis, ein zusätzliches Angebot von Abendsprechstunden, Zusammenarbeit mit Partnerapotheken mit zusätzlichen Preisrabatten für die Teilnehmer, gezieltes Diabetes-Screening oder die Möglichkeit einer Inanspruchnahme von zusätzlichen Kinderuntersuchungen.