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Die Barmer GEK
Axel-Springer-Straße 44
10969 Berlin



Wahltarife bei der Barmer GEK:

Wahltarif Krankengeld.

Für Selbstständige: Wahltarif Krankengeld – bei Krankheit finanziell abgesichert.

Damit oben genannter Personenkreis bei Arbeitsunfähigkeit auch gegen Verluste des Arbeitseinkommens abgesichert ist, wäre ein Krankengeldtarif sinnvoll. Die BARMER GEK bietet für Selbstständige und bestimmte Arbeitnehmer neben dem gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld attraktive Tarife an, aus denen sie wählen können.

 

  • Anspruch auf Krankengeld ab dem 22. bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit als Ergänzung eines aufgrund einer Wahlerklärung nach § 44 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 SGB V zu gewährenden Krankengeldes: 1,00 v.H.
  • Anspruch auf Krankengeld ab dem 92. Tag der Arbeitsunfähigkeit: 0,40 v.H. Zur Wahl des Tarifs berechtigt sind Mitglieder, die eine Wahlerklärung nach § 44 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 SGB V nicht abgegeben haben. Geben Mitglieder, die zuvor den Tarif gewählt haben, die Wahlerklärung nachträglich ab, ruht der Tarif so lange, wie aufgrund der Wahlerklärung Krankengeld gezahlt wird.
  • Künstler und Publizisten haben einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld ab Beginn der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit.
  • Zusätzlicher (früherer) Anspruch auf Krankengeld für Mitglieder mit Anspruch ab Beginn der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit: Anspruch auf Krankengeld ab dem 15. bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die monatliche Prämie beträgt 8,00 Euro.

 



 

 
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