Bindung an den gewählten Hausarzt für mindestens 12 Monate. Der Hausarzt ist erster Ansprechpartner für alle medizinischen Fragen. Fachärzte dürfen nur auf Überweisung des gewählten Hausarztes in Anspruch genommen werden. Ausnahme: im Notfall, Gynäkologen, Augenärzte, sowie Kinder- und Jugendärzte und ärztlicher Notfalldienst.
Ab welchem Alter kann das Hausarztprogramm in Anspruch genommen werden?
In den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg bestehen bereits seit dem 01.07. sowie 01.10. entsprechende Hausarztverträge ohne eine Altersbegrenzung. In Bremen und Schleswig-Holstein wurden ebenfalls Hausarztverträge geschlossen. In Bremen ist die Teilnahme ab dem 15. Lebensjahr möglich. In Schleswig-Holstein gibt es keine Altersbegrenzung. Eine Teilnahme in diesen Bundesländern ist möglich, sobald hier alle vertraglichen und inhaltlichen Regelungen abschließend getroffen wurden.
Das Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinG) wurde vor kurzem durch den Gesetzgeber beschlossen. In diesem wurde die gesetzliche Grundlage zur hausarztzentrierten Versorgung geändert. Die BARMER GEK wird daher mit ihren Vertragspartnern Gespräche aufnehmen um möglichst flächendeckend entsprechende Hausarztverträge für ihre Versicherten anbieten zu können.
Ist das Hausarztprogramm auf bestimmte Personengruppen/Bundesländer begrenzt?
s.o.
Welche finanziellen Vorteile ergeben sich für den Versicherten max. im Jahr?
Keine
Welche weiteren Vorteile ergeben sich für den teilnehmenden Versicherten?
- Koordination des gesamten Behandlungsablaufes (Lotsenfunktion des Hausarztes)
- qualitätsgesicherte hausärztliche Versorgung
- Terminabendsprechstunden bis min. 20 Uhr - einmal die Woche
- grundsätzliche Reduzierung der Wartezeit auf max. 30 Minuten bei vorheriger Anmeldung (Notfälle sind bevorzugt zu behandeln)