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Wer ein künstliches Kniegelenk benötigt und sich operieren lassen muss, möchte diese Operation möglichst in einer Klinik mit umfassender Erfahrung und entsprechendem Know-how vornehmen lassen.
Die Krankenkassen führen seit längerem Listen mit geeigneten Kliniken, die die notwendigen Qualitätsstandards erfüllen und auch über ausreichende Erfahrung verfügen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sowie die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie bestätigten diesen wissenschaftlich nachgewiesenen Zusammenhang von Menge und Qualität bei der Knie-TEP. Als Empfehlung und Richtlinie gilt, dass eine Klinik mindestens 50 solcher Eingriffe pro Jahr durchführen sollte. Die Liste, die fortlaufend aktualisiert wird, ist der Garant für Transparenz für Patienten und Ärzte im Leistungsbereich Knie-TEP. Die aktuelle Knie-TEP-Liste von GKV und PKV enthält nun alle Krankenhäuser, die die Voraussetzungen der Mindestmengenvereinbarung des G-BA erfüllen. Linktip: Die Transparenzliste Knie-TEP (Stand: 07.03.2008) ( Übersicht der von den Krankenkassen gemäß der Mindestmengenvereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) akzeptierten Krankenhäuser zur Operation von Knie-TEP ) Quelle: Hannoversche Allgemeine Zeitung |