Auch für die Krankenkassen bieten die Versandapotheken einen neuen Markt. Der Großteil hat bereits Verträge mit Krankenkassen geschlossen. Dadurch kann der Patient zusätzliche Vergünstigungen und Preisnachlässe erhalten.
Diejenigen Krankenkassen die keine Verträge haben, rechnen jedoch meistens mit allen deutschen Versandapotheken ab. Im Folgenden eine Auflistung von Krankenkassen mit den jeweiligen Verträgen oder Regelungen mit Versandapotheken. AllgemeineOrtsKrankenkassen: AOK Brandenburg hat keinen speziellen Vertrag, nimmt aber alle Versandapotheken an AOK Berlin Luitpold, Sanicare, Römer Apotheke, Apotheke Zur Rose, DocMorris, Europa Apotheke Venlo AOK Hamburg Europa Apotheke Nettetal, Luitpold, Sanicare AOK Hessen, Rheinland-Pfalz: Sanicare, Europa Apotheke Venlo, Doc Morris, Luitpold AOK Niedersachsen Sanicare, Doc Morris, Römer Apotheke AOK Rheinland: Doc Morris Ersatzkrankenkassen: BARMER hat keinen speziellen Vertrag, nimmt aber Versandapotheken an, verweist aber auf Hausärzte- und Hausapothekenprogramm DAK Doc Morris, Sanicare, Apotheke zur Rose GEK Europa Apotheke Venlo, DocMorris, Sanicare, Luitpold, Apotheke Zur Rose Hamburg-Münchner Krankenkasse hat keinen speziellen Vertrag, nimmt aber Versandapotheken an HEK: DocMorris, Kranenborg-Apotheke, Apotheke Zur Rose, BergApotheke HZK: Doc Morris, Sanicare, Europa Apotheke Venlo, Luthpold, Apotheke zur Rose KKH: Sanicare DocMorris, Europa Apotheke Venlo Betriebskrankenkassen: BKK: Bundesverband hat Vertrag mit DocMorris und Europa Apotheke Venlo geschlossen, alle BKKs nehmen daran teil. Einige BKKen haben weitere Verträge mit weiteren Versandapotheken. Innungskrankenkassen: IKK Mecklenburg Vorpommern: hat keinen Vertrag mit Versandapotheken geschlossen, da dort ein ServiceApotheken-Vertragswerk zwischen der IKK M-V und dem Apothekerverband besteht IKK Weser Ems, Nordrhein, Bayern, Südwest direkt, Baden-Württemberg, Hamburg und Niedersachsen, Hessen, Westfalen, Schleswig-Holstein, Nord- und Mitteldeutsche IKK: Sanicare Stand: krankenkassenRATGEBER 2/2005
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