Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) ergänzen den Maßnahmenkatalog der gesetzlichen Krankenversicherung Nach einer Definition der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gehören zu den individuellen Gesundheitsleistungen solche Leistungen, welche nicht von den gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt, aber von Patienten nachgefragt werden oder ärztlich empfehlenswert sind.
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse stehen Ihnen grundsätzlich alle Leistungen zu, welche Ihren Gesundheitszustand erhalten, wiederherstellen oder verbessern. In der Regel schließt diese Absicherung eine erstklassige Diagnostik sowie Behandlung im Krankheitsfall ein und ist daher völlig ausreichend. In einer Solidargemeinschaft wie der der gesetzlichen Krankenversicherung können jedoch nur solche Leistungen erbracht werden, die aus medizinischer Sicht notwendig und wirtschaftlich sind. Darüber hinaus gehende Maßnahmen kann ein Patient zwar in Anspruch nehmen, muss dann jedoch selbst deren Kosten tragen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat solchen Leistungen die Bezeichnung „individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGeL) gegeben. Zu diesen zählen beispielsweise Untersuchungen zur Früherkennung von Hautkrebs, reisemedizinische Impfungen, ärztliche Berufseingangsuntersuchungen sowie verschiedene labordiagnostische Wunschleistungen. |