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Als Folge der guten konjunkturellen Entwicklung und der 2012 verabschiedeten Spargesetze, konnten die Krankenkassen Reserven in Höhe von mehreren Milliarden ansammeln. Bundesgesundheitsminister... (weiterlesen)
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| Weitere News... |
Berichte: Ausführliche Informationen zur Gesundheitskarte
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Administrativer Teil (verpflichtend): - Versicherungsangaben einschließlich Angaben zum Zuzahlungsstatus• Berechtigung, im europäischen Ausland behandelt zu werden (z. B. Ersatz des E 111 Formulars)
- Papierlose Übertragung eines Rezepts
Medizinischer Teil (freiwillig):
- Dokumentation der eingenommenen Arzneimittel
- Notfallinformationen (z. B. Blutgruppe, chronische Organleiden, Allergien, Herzkrankheit, Dialyse, Asthma)
- Zusätzliche Gesundheitsinformationen (z. B. aktuelle Diagnosen, Operationen, Impfungen und Röntgenuntersuchungen)
- Möglichkeit zur Aufnahme von elektronischen Mitteilungen (z. B. Arztbrief)
- Ermöglichung einer so genannten Patientenquittung, welche die Patientinnen und Patienten über die vom Arzt erbrachten Leistungen und deren vorläufige Kosten informiert
- Eigene, von den Patientinnen und Patienten selbst zur Verfügung gestellte Daten (z. B. Verlaufsprotokolle eines Diabetikers, Hinweis auf Patientenverfügungen)
(Quelle BMGS)
Vorteile durch die elektronische Gesundheitskarte
Vorteile für Patientinnen und Patienten:
- Wichtige Gesundheitsdaten sind besser verfügbar (z. B. im Notfall und beim Arztwechsel)
- Ein besserer Überblick über den eigenen Gesundheitsstatus (z. B. Impfungen, Allergien, Verlauf chronischer Erkrankungen, Vorsorgeuntersuchungen)
- Freie Entscheidung, ob und welche der Gesundheitsdaten aufgenommen bzw. gelöscht werden sowie wer auf die Daten zugreifen darf
- Die letzten 50 Zugriffe werden zur Sicherheit protokolliert und gespeichert
Vorteile für Leistungserbringer:
- Schnellerer Überblick über den Gesundheitsstatus der Patientinnen und Patienten in Notfallsituationen
- Optimierung von Arbeitsprozessen und damit mehr Zeit für die Patientinnen und Patienten
- Verbesserung der Kommunikation und Reduzierung von Doppeluntersuchungen
- Verbesserte Nutzung von Arzneimittelinformationssystemen und Fachdatenbanken
(Quelle BMGS) |
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